Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand Februar 2022
1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen werden von uns nur insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfalle schriftlich anerkennen.
2. Die Ware wird zu den am Bestelltag geltenden Preisen berechnet. Zahlung ist sofort ohne jeden Abzug oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu leisten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit nicht diese vom Verkäufer anerkannt oder ihm gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
3. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Vollkaufmann und besteht mit diesem eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen vom Verkäufer gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Veräußert der Käufer die gelieferten Waren vor völliger Bezahlung des Kaufpreises, so tritt an ihre Stelle die Forderung des Käufers aus dem Erlös.
Diese Forderung tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Kaufpreises nebst
Umsatzsteuer ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, an uns zu bezahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die
Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die
Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen, als er seine Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber erfüllt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sache oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit Sicherheiten nach vorstehendem Absatz die gesicherten Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 % übersteigen, werden der Verkäufer nach seiner Wahl die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.
4. Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers, sie dürfen nur zur Lagerung der vom Verkäufer gelieferten Waren verwendet werden.
5. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware vorgebracht und vom Verkäufer noch nachgeprüft werden können. Der Käufer hat bei Lieferung mangelhafter Ware lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann er nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Kauf rückgängig machen. Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge usw.) ist der Käufer verantwortlich.
6. Erfüllungsort für beide Teile ist der jeweilige Sitz des Verkäufers.
7. Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Klagen des Verkäufers sind nach seiner Wahl auch die Gerichte an seinem jeweiligen Sitz zuständig, wenn der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8. Datenschutz
a. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und gibt seine Einwilligung dazu, dass alle ihn betreffenden Daten aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung, auch Personen -und rechnungsbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundes- Datenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und unter Einhaltung der Voraussetzungen des BDSG ggf. an eine Auskunftei übermittelt werden.
b. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Einwilligung zur vorliegenden Datenerhebung bzw. Speicherung rein freiwillig ist und dass er über einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG bezüglich der zu seiner Person gespeicherten Daten, gegenüber derjenigen Stelle verfügt, an die seine Daten übermittelt wurden. c. Wir sind gem. § 29 Absatz 2 BDSG berechtigt, Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere der SCHUFA Holding AG einzuholen. Unabhängig davon werden den Auskunfteien auch Daten auf Grund nicht vertragsgemäßen Verhaltens gemeldet. Diese Meldungen dürfen nach dem BDSG nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.